Gebühren

1. Gesetzliche Vergütung
Grundlage unserer Kostenberechnung ist im Regelfall das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesen Vorschriften ist die Höhe der Gebühren in Zivilsachen abhängig vom Gegenstandswert sowie von Art und Umfang unserer Tätigkeit.
Die Höhe des Gegenstandswerts bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, also beispielsweise nach der Höhe der Forderung, die geltend gemacht oder abgewehrt werden soll.
In Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind im RVG Pauschalgebühren vorgesehen. Entsprechendes gilt regelmäßig in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

2. Erstberatung
Für ein erstes Beratungsgespräch berechnen wir Gebühren bis zu 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird, falls es zu einer weiteren Tätigkeit in derselben Angelegenheit kommt, auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet.
Die vorstehende Regelung gilt nicht für Unternehmer und selbstständig Tätige. In diesem Fall richten sich die Beratungsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

3. Stundenhonorar
In außergerichtlichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, eine Abrechnung nach Zeitaufwand auf der Basis eines Stundenhonorars zu vereinbaren.

4. Sonstige Gebührenvereinbarungen
Wir wollen für Sie das beste Ergebnis erreichen. Die Erfahrung zeigt, dass dies in vereinzelten Fällen auf Grund des erforderlichen Zeitaufwands zu den gesetzlichen Gebühren nicht machbar ist. In diesen Fällen behalten wir uns vor, nur bei Abschluss einer Honorarvereinbarung tätig zu werden.
Dies gilt in folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • Kindschaftsrecht
    (streitige Verfahren im Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht o. ä.)
  • Auskünfte zum Anfangs-/Endvermögen beim Zugewinnausgleich,
    Auskünfte von Selbstständigen in Unterhaltsverfahren.
  • Strafverteidigung außerhalb des Straßenverkehrsrechts

Selbstverständlich werden wir in allen relevanten Fällen die Gebührenfrage eingehend mit Ihnen besprechen.